ZuSi-UV und weitere wichtige Informationen und Unterlagen zu GP2017
Die ÖBV ZukunftSicherung auf Basis des Unfallschutzes läuft unverändert auf Basis von GP 2017 weiter.
Alle Informationen zur ÖBV ZukunftSicherung auf Basis des Unfallschutzes finden Sie hier.
Seit Mitte 2022 dürfen bei Mehrpersonenverträgen die zu Vertragsabschluss vereinbarten Klauseln für Vertragsänderungen aufgrund Erreichen der festgelegten Altersgrenzen nicht mehr angewendet werden. Das bedeutet, dass die ÖBV in den UV Geschäftsplänen 2006, 2013 und 2017 bei Partner-, Alleinerzieher- und Familien-UV keine Handhabe mehr für eine altersbedingte Umstellung bzw. Kündigung hat (bei Alter 65 bzw. 19 oder 25).
Aufgrund dieses Umstands und um unseren GP 2022 zu forcieren, hat sich die ÖBV dazu entschlossen, ab sofort keine weiteren Kinder in bestehende Altverträge (vor GP 2022) aufzunehmen und mitzuversichern.
Das bedeutet:
- Soll ein weiteres Kind (mit)versichert werden, muss in einen Vertrag in den aktuellen Tarif des GP 2022 konvertiert werden.
- Da im GP 2022 Bausteine und Versicherungssummen sowie berufliche und sportliche Einschätzung je VP individuell gewählt werden können, ist eine erneute Berechnung des Beitrags über BOSS erforderlich.
- In einem solchen Fall muss für alle bereits bestehenden versicherten Personen der gesamte elektronische Beratungs- und Antragsprozess durchgemacht werden. Das heißt, alle Personen müssen nochmals erfasst werden und alle Personen müssen die notwendigen Unterschriften leisten.
- Da es sich lediglich um ca. 20 Fälle im Jahr handelt, ist es bis auf Weiteres nicht vorgesehen, dass der elektronische Prozess dahingehend angepasst wird.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme sowie die oben angeführte Vorgehensweise bei der Versicherung von weiteren Kindern zu beachten.
Die FAQs zum GP 2022 wurden entsprechend angepasst. Sie finden die aktuelle Version hier und natürlich auf der entsprechenden Seite zum ÖBV Unfallschutz.
- Tarifmappe ÖBV Unfallschutz GP 2017
- Sport- und Freizeitrisiken
- UV 2017 Konvertierungen und Vertragsänderungen im Zusammenhang mit Plus-Tarifen
- UV 2017 Vertragsänderungen von UV ALT-Verträgen (Geschäftsplan vor UV 2017)
- Tarifvergleich UV 2013/UV 2017
- UV 2017 Fragen und Antworten (FAQs)
- UV 2017 Meniskusverletzungen Beispiele und Erörterungen
- Altersbedingte Tarifumstellungen je Geschäftsplan
- Leistungsarten Bestand, Leistung, Rechnungswesen je Geschäftsplan
- Progressionstabellen je Geschäftsplan
- Vergleich der 4 UV Assistance Klauseln
- Tarifarchiv Einzel
- Tarifarchiv Gruppe
Die ÖBV wurde vom Verein für Konsumenteninformation aufgefordert, die Verwendung der o.a. UV-Klausel und aller sinngleicher Klauseln zu unterlassen und sich darauf nicht mehr zu berufen und dies mittels Unterlassungserklärung zu bestätigen. Widrigenfalls wird eine Verbandsklage gegen die ÖBV eingebracht.
Zusammenfassend kritisiert der VKI, dass diese und sinngleiche Klauseln altersdiskriminierend, gröblich benachteiligend und intransparent sind.
Insgesamt sind in der ÖBV 14 UV-Klauseln (bei Partner-, Alleinerzieher-, Familientarifen – 5x GP17, 3x GP13, 6x GP06) davon betroffen.
Die ÖBV hat sich nach Abwägung der Vor- und Nachteile – sowie nach Einholung von externen Expertenmeinungen – entschieden, diese Unterlassungserklärung per 21. Juni 2022 zu unterschreiben.
Was bedeutet das für die ÖBV…?
Für den Bestand (GP06, GP13 und GP17) – ca. 7.000 Verträge:
- Bei sämtlichen Vertragsänderungen und Wertanpassungen werden die jeweiligen altersbedingten Klauseln ab sofort nicht mehr am Mitgliedsschein angedruckt.
- Verträge, die beanstandete Klauseln beinhalten, werden ab sofort nicht mehr vom Team Unfall umgestellt. Das heißt, diese Verträge laufen unverändert weiter, sofern sie kein Taggeld/keine Fixkostenpauschale beinhalten. Sind die Bausteine Taggeld/Fixkostenpauschale eingeschlossen, werden diese Bausteine bedingungsgemäß bei Vollendung des 65. Lebensjahres automatisch mit dem nächsten Monatsersten entfernt.
- Umstellungen/Storni von Einpersonen-Verträgen (Kind, Jugend, Einzel) mit nicht betroffenen Klauseln werden wie gewohnt durchgeführt.
Für den Bestand (GP99 und GP06 nur für die Partnerunfallversicherung) - ca. 1.400 Verträge:
- Geändertes Vorgehen: Sobald einer der beiden versicherten Personen die Altersgrenze erreicht, wird der gesamte Vertrag storniert. Die jüngere versicherte Person wird nicht wie bisher automatisch auf eine Einzel-Unfallversicherung umgestellt.
…und in weiterer Folge für den Vertrieb?
Entsprechende BOSS-Aktivitäten UVAB werden weiterhin ca. 6 Monate vor dem „altersbedingten“ Ablauf erstellt und können im Rahmen von Kundenterminen bearbeitet werden.
Das Argument, dass eine Umstellung altersbedingt erforderlich ist, darf jedoch nicht mehr verwendet werden (rechtswidrig).
Folgende Szenarien, die wir am Beispiel der Partnerunfallversicherung veranschaulichen, sind nun möglich:
- Aktivität wird nicht bearbeitet - der Vertrag läuft unverändert weiter
- Aktivität wird bearbeitet - 2 Neuanträge für altersbedingte Anschlussversicherungen (Senioren- bzw. Einzelunfallversicherung) und zusätzlich ein Kündigungsschreiben zum bestehenden UV-Vertrag (keine Konvertierung, Hakerl Anschlussversicherung muss gesetzt werden)
- Storno von Taggeld-/Fixkostenpauschale aufgrund von Pensionierung müssen unverändert gemeldet werden.
- Bei Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt künftig bedingungsgemäß ein automatisches Storno des Taggelds-/der Fixkostenpauschale, der restliche Vertrag läuft unverändert weiter.
Bereits seit über einem Jahr werden auch alle UV-Leistungsfälle elektronisch bearbeitet und in unserem KITT abgelegt.
Um Unterlagen und Dokumente zu UV-Leistungsfällen (z.B. Unfallmeldung, medizinische Unterlagen und Befunde, Bestätigungen von Arzt und Krankenhaus, Rechnungen und Honorare, etc…) zuordnen und somit rascher bearbeiten zu können, ersuchen wir, diese ab sofort ausschließlich an die E-Mail-Adresse service@oebv.com zu senden sowie im E-Mail-Betreff unbedingt die Mitgliedsscheinnummer und/oder Schadensnummer anzugeben.